DSGVO auf der Praxis-Website: Kontaktformular, Cookies und Online-Termine
Die wichtigsten Datenschutzpunkte für Websites im Gesundheitswesen: Gesundheitsdaten, Formulare, Einwilligungen und externe Dienste.
· 1 Min. Lesezeit
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt
Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Kontaktformulare sollten daher keine Freitextfelder enthalten, die zur Schilderung von Beschwerden einladen, wenn das nicht nötig ist.
Cookies und externe Dienste
Nicht notwendige Cookies und Tracking erfordern nach § 25 TDDDG eine Einwilligung. Auch extern geladene Schriften oder Karten übertragen IP-Adressen. Lokal eingebundene Ressourcen vermeiden viele Probleme von vornherein.
Online-Terminbuchung
Bei Terminbuchungstools muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag bestehen, und der Anbieter sollte Daten in der EU verarbeiten. Prüfen Sie, welche Daten bei der Buchung wirklich abgefragt werden müssen.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
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Prüfung und Umsetzung nach BFSG und WCAG 2.1 AA.
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