Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was gilt für Websites von Praxen und Kliniken?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Wir erklären, welche Gesundheitseinrichtungen betroffen sein können und welche Standards zählen.
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Seit Juni 2025 in Kraft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa Online-Terminbuchungen oder Shops.
Ob und in welchem Umfang Ihre Einrichtung betroffen ist, hängt vom Angebot und von der Unternehmensgröße ab – lassen Sie das im Einzelfall prüfen.
Welche Standards zählen
In der Praxis orientiert man sich an der EN 301 549 und damit an den WCAG-Kriterien der Stufe AA: ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte, verständliche Formulare.
Barrierefreiheit nützt allen
Ältere Patientinnen und Patienten, Menschen mit Sehbeeinträchtigung oder alle, die unterwegs am Smartphone buchen: Eine barrierefreie Website ist schlicht die bessere Website.
Barrierefrei – für alle Patienten und rechtssicher.
Prüfung und Umsetzung nach BFSG und WCAG 2.1 AA.
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